Wichtige Information für Ärzte und Patienten zur Ernährungsberatung / Ernährungstherapie
Wir erfüllen die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Anbieterqualifikationen, das heißt:
- Ernährungsberatung (Prävention gemäß § 20 SGB V) wird mit 75,- € bezuschusst
- Ernährungstherapie (Sekundärprävention gemäß § 43 SGB V)
wird nach Vorliegen einer ärztlichen Zuweisung höher bezuschusst.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen für Ihre Anfrage bei der Krankenkasse gerne einen Kostenvoranschlag.
Dies gilt für alle Primärkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen.
Ausnahme: Für Private Krankenkassen gilt: Zuschuss nach Absprache.
Zuweisungsformulare und Praxis-Flyer können Sie gerne jederzeit bei uns anfordern!