Wichtige Information für Ärzte und Patienten zur Ernährungsberatung / Ernährungstherapie

Wir erfüllen die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Anbieterqualifikationen, das heißt:

  • Ernährungsberatung (Prävention gemäß § 20 SGB V) wird mit 75,- € bezuschusst
  • Ernährungstherapie (Sekundärprävention gemäß § 43 SGB V) wird je nach Krankenkasse unterschiedlich bezuschusst.
  • Hierzu benötigen Sie eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung„.
    Falls Ihre Ärztin/ Ihr Arzt Ihnen noch keine Überweisung für Ernährungstherapie ausgestellt hat, können Sie das Formular hier herunterladen.
  • Private Krankenkassen/ Beihilfe: Hier gilt Zuschuss nach Absprache.