Wichtige Information für Ärzte und Patienten zur Ernährungsberatung / Ernährungstherapie
Wir erfüllen die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Anbieterqualifikationen, das heißt:
- Ernährungsberatung (Prävention gemäß § 20 SGB V) wird mit 75,- € bezuschusst
- Ernährungstherapie (Sekundärprävention gemäß § 43 SGB V) wird je nach Krankenkasse unterschiedlich bezuschusst.
- Hierzu benötigen Sie eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung„.
Falls Ihre Ärztin/ Ihr Arzt Ihnen noch keine Überweisung für Ernährungstherapie ausgestellt hat, können Sie das Formular hier herunterladen. - Private Krankenkassen/ Beihilfe: Hier gilt Zuschuss nach Absprache.